Armut konkret: Behördenwahnsinn

Eine alleinerziehende Mutter mit Behinderung im Antragsdschungel, das heißt? Für die Mutter: Grundsicherungsantrag beim Sozialamt. Da eine Behinderung vorliegt, müssen ihre Eltern einen Kindergeldantrag bei der Familienkasse der Arbeitsagentur stellen. Der Anspruch muss an die Tochter abgetreten werden. Zu den Kindern: die Mutter muss einen Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse stellen. Da der Vater keinen Unterhalt zahlt, ist ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt nötig. Für den Unterhalt der Kinder sind Anträge bei der Kommune auf Kinderwohngeld zu stellen. Ein Kind geht zur Schule, eins in die Kita. Für das Kitakind muss ein Kostenübernahmeantrag beim Jugendamt gestellt werden und eine Begründung, falls eine Ganztagsbetreuung gewünscht ist, mit ärztlichem Attest. Für die Verpflegung in der Kita sind zwei Anträge erforderlich. Frühstück und Vesper beim Jugendamt, Mittagessen bei Bildung und Teilhabe. Für das Schulkind ist ein Antrag auf Schulbedarf und Ausflüge bei Bildung und Teilhabe einzureichen. Auch Kosten für Nachhilfe und Sport werden auf Antrag zum Teil übernommen. Bildung und Teilhabe Leistungen sind je nach Kreis beim Jobcenter oder der Kreisverwaltung zu beantragen. Leistungen zur Förderung der Kinder, wie bei Entwicklungsverzögerung können als Eingliederungshilfe beim Sozialamt gestellt werden. Die Bewilligungen haben oft unterschiedliche Laufzeiten, was Folgeanträge unübersichtlich macht und oft werden Unterlagen nachgefordert, die im gleichen Amt schon vorliegen: gewollte Bürokratie, um Anträge zu begrenzen.

Newsletter abonnieren!

Kommentare sind geschlossen.