Armut konkret: Bürgergeld bleibt wie Hartz IV

Die SPD wollte in ihrem Wahlversprechen Hartz IV hinter sich lassen. Übrig geblieben ist von diesem Vorhaben nicht viel, denn auch das Bürgergeld bleibt verordnete Armut. Zwar gibt es eine leicht positive Tendenz bei Neuanträgen. So gilt für die ersten zwei Jahre: Man kann in seiner Wohnung bleiben, auch wenn diese „unangemessen“ ist, und eine Schonfrist auf Vermögen i.H.v. 60.000 € (erste Person) bzw. 30.000 € (jede weitere Person) wird akzeptiert. Ersparnisse sind ab dem 01.01.2023 dann auf 15.000 € pro Person erhöht worden. Ob jetzige ALG II-Empfänger mit der geringfügigen Erhöhung der Regelsätze diesen Betrag jemals zusammensparen können, ist fraglich. Für alleinstehende Erwachsene gibt es ab 01.01.2023 502€ (+53€), für Partner 451€ (+47€), für volljährige Erwachsene unter 25 Jahren, die noch im Haushalt der Eltern leben, 402€ (+45€), für Kinder von 14 bis 17 Jahren 420€ (+47€), für Kinder von 6 bis 13 Jahren 348€ (+39€) und für Kinder von 0 bis 5 Jahren 318€ (+35€). Berücksichtigt werden z. B. für die Stromausgaben 8,3% von der Regelleistung (41,66€). Ob das bei den zu erwartenden Strompreissteigerungen überhaupt noch ausreicht, kann man wohl verneinen. Zunehmende Stromsperren werden dann keine Ausnahme mehr sein, es sei denn, man schränkt sich dann an anderer Stelle bspw. bei den Ausgaben für Nahrungsmittel ein. Geld für Benzin wird erst gar nicht berücksichtigt, sodass Betroffene im ländlichen Bereich bei dem jetzigen Spritpreiswahnsinn in ihrer Mobilität eingeschränkt bleiben. Immerhin dürfen Azubis und Studierende 520€ im Monat anrechnungsfrei hinzuverdienen. Dies ist das Mindeste, damit sich junge Betroffene ein finanzielles Polster ansparen können. Änderungen gibt es auch bei den Zuverdienstanrechnungen. €100,- bleiben nach wie vor anrechnungsfrei. Zwischen 101€ und 520€ je Monat Zuverdienst sollen 20% anrechnungsfrei bleiben. Zwischen 520€ und 1000€ pro Monat sollen nunmehr 30% in der Tasche des Leistungsbeziehenden verbleiben. Ab 1001€ bis max. 1200€ sollen weiterhin lediglich 10% nicht angerechnet werden. Neu ist das so genannte „Coaching“ und die aufsuchende „Sozialarbeit“. Wenn das Jobcenter es für angebracht hält, dann kann es eine ganzheitliche Betreuung anordnen. Das bedeutet, dass ein Leistungsbezieher faktisch rund um die Uhr einen Coach an seine Seite gestellt bekommt, egal ob er will oder nicht. Dieser kontrolliert jeden einzelnen Lebensbereich und greift nach Gutdünken unter Einforderung der Mitwirkungspflicht bei der Betreuung ein. Das Jobcenter erfährt alles über den Leistungsempfänger ohne Ausnahme. Diese Einmischung in sensible Lebensbereiche der Betroffenen dürfte verfassungswidrig sein. Ob die angestrebte „Begegnung auf gleicher Ebene“ zwischen Jobcenter und Kunden bei denen ankommt, die bereits in der Vergangenheit den psychischen Drangsalierungen der Jobcenter ausgeliefert waren, bleibt fraglich.

Fazit: Das Meiste ist gleich geblieben, einiges wurde umformuliert mit gleichem Ergebnis. Die Neuerungen beim Vermögen lassen erahnen, dass auch besser gestellte Menschen auf das neue Bürgerhartz angewiesen sein werden.

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