Kostenlose Schnelltests für alle!
Die Landesregierung hat beschlossen, dass alle Bürgerinnen und Bürger sogenannte „körpernahe Dienstleistungen“, also Friseure zum Beispiel, nur noch nach Vorlage eines negativen Corona-Schnelltests in Anspruch nehmen dürfen. Ab dem 06. April 2021 soll dies auch fürs Einkaufen gelten, ausgenommen sind hierbei u. a. der Lebensmittelhandel, Apotheken und Drogerien. Es steht…