Ja zum Volksentscheid, Nein zur Gerichtsstrukturreform!

Mit der Kreisgebietsreform verschwanden 2011 sechs der zwölf Landkreise und vier der sechs kreisfreien Städte von der Landkarte. Es entstanden Landkreise, die teilweise mehr als doppelt so groß sind, wie das ganze Bundesland Saarland. Das Ganze geschah, wie immer, unter einem klangvollen Namen: „Gesetz zur Schaffung zukunftsfähiger Strukturen der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern“. Unter „zukunftsfähig“ verstand man, den Bevölkerungsschwund durch die Zusammenlegung bzw. Schließung von Behörden zu begleiten, statt deren Ursachen (Armut, Arbeitslosigkeit, Infrastrukturschwächen, etc.) zu bekämpfen.

Mit der gleichen Argumentation wurde auch die Änderung des Gerichtsstrukturgesetzes auf den Weg gebracht. Auch hier bedeutet „zukunftsfähig“ das Auflösen und Zusammenlegen von Behörden. Von Seiten der Landesregierung wird von Effizienz, Synergieeffekten und notwendiger Spezialisierung gesprochen. Im Klartext heißt dies Stellenabbau.

Richterbund und „Pro Justiz“ initiierten erfolgreich ein Volksbegehren. Nach dessen Ablehnung am 3. Juni durch das Landesparlament muss nun ein Volksentscheid durchgeführt werden. Dieser wird der erste sein, welcher durch die Volksgesetzgebung herbeigeführt wurde, und der zweite überhaupt. Der erste fand 1994 zur Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern statt. Nach 19 Volksinitiativen ein neuer Schritt der direkten Demokratie in Mecklenburg-Vorpommern.

Vor allem durch die Unterstützung anderer Berufsgruppen aus dem Justizwesen, wie zum Beispiel Rechtspfleger, Wachtmeister, im mittleren Dienst Tätige und auch Sozialarbeiter, erlangten die Initiatoren ihr Ziel. Mehr als die geforderten 120.000 gültigen Unterschriften erreichten die Landeswahlleiterin Doris Petersen-Goes.

Sollte der Volksentscheid nicht angenommen werden, werden die Amtsgerichte Anklam, Neustrelitz, Parchim, Grevesmühlen, Demmin und Bergen zu Zweigstellen degradiert und die Behörden in Ueckermünde, Hagenow, Doberan, Wolgast und Ribnitz-Damgarten vollständig aufgelöst. Bürgernähe würde dann für so manchen 60 km Anfahrt bedeuten.

Um dies abzuwenden, müssen am 6. September 2015 (Sonntag) mindestens ein Drittel der Wahlberechtigen und die Hälfte der Teilnehmenden dem Begehren zustimmen.

Wir rufen dazu auf, am Volksentscheid teilzunehmen und gegen die Reform zu stimmen!

Schließungen von Behörden, Schulen, Berufsschulen, Bürgerzentren, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie von Kultur- und Sportstätten sind die falsche Antwort auf den Bevölkerungsrückgang in Mecklenburg-Vorpommern.

Für ein lebenswertes Land! Gegen das Kaputtsparen und Auflösen unserer Infrastruktur!

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