Der Opfer gedenken

Als ich unlängst über das Gelände der Helios-Klinik in Schwerin spazierte fiel mir ein neu errichtetes Mahnmal positiv auf. Es befindet sich im Teil der Carl-Friedrich-Flemming-Klinik, die hauptsächlich für mentale Störungen zuständig ist.
Die Stelle wurde von der Künstlerin Dörte Michaelis entworfen und plastisch umgesetzt, ein Zeichen, zum Gedenken an die Opfer von Zwangssterilisation und Euthanasie im Dritten Reich.
Sie zeigt die Vielfältigkeit und Andersartigkeit von Leben, Individuen und was bleibt wenn man sie auslöscht. Abgehackte, verbrannt wirkende Stümpfe. Tot. Das am 12. Juni 2008 eingeweihte Denkmal , wurde durch die Helios-Klinik, die Landeszentrale für politische Memoriale und den am 16. April 1991 gegründeten „Freundeskreis Sachsenberg“ e.V. , initiiert. Das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ („Erbgesundheitsgesetz“) vom 14. Juli 1933 erlaubte die Sterilisation von Schwachsinnigen, Schizophrenen, Epileptikern, Blinden, Tauben, Körperbehinderten und Alkoholkranken auch gegen Ihren Willen. In Kraft trat es am 1. Januar 1934. Das Gesetz war rassistisch und menschenverachtend. So heißt es in einem Zitat: „Ziel der dem deutschen Volk artgemäßen Erb-und Rassenpflege ist: eine ausreichende Zahl Erbgesunder, für das deutsche Volk rassisch wertvoller, kinderreicher Familien zu allen Zeiten“.
In den Jahren zwischen 1934 bis 1945 sind ca. 350.000 Zwangssterilisationen in ganz Deutschland durchgeführt worden. Etwa 7000 Menschen starben an den Eingriffen. Ihrem Andenken wird in vielen Städten unseres Landes durch Stolpersteine gedacht.
Im Oktober 1939 gab es einen Geheimerlass Hitlers.“Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann.“Gnadentod. Das Wort Euthanasie stammt aus dem griechischen und gemeint war damit der schöne, leichte Tod.
Schöner Tod? Das passt eher in heutige Debatten über Patientenverfügungen und Sterbehilfe. Die Euthanasie im Dritten Reich war ganz klar Mord.
Der derzeitige Ärztliche Direktor der C-F-F-Klinik, Prof. Andreas Broocks, erklärte im Januar 2007 in einem Interview mit der Schweriner Volkszeitung:“Allein auf der von Dr. Alfred Leu geleiteten Kinderabteilung gab es 430 Todesfälle, von denen mindestens 100 auf aktive Tötungen zurückzuführen sind, an denen Leu unmittelbar beteiligt war.“ Besagter Dr. Leu kam nach einer Anklage vor einem Westdeutschen Gericht wegen Beihilfe zum Totschlag 1953 mit einem Freispruch davon. Danach arbeitete er unbehelligt als freiberuflicher Nervenarzt und gerichtsmedizinischer Gutachter.
Wer aber gedenkt der Opfer? Wer spricht für sie? Viele waren über Jahre dort. Nur um am Ende zu verhungern, totgespritzt zu werden oder in einer der sechs Tötungsanstalten (Grafeneck, Brandenburg, Hartheim, Sonnenstein, Bernburg und Hadamar) mit Kohlenmonoxyd vergast zu werden.
Auf zwei Transporten am 18. Juli und am 1. August 1941 wurden insgesamt 275 Menschen aus der Schweriner Nervenklinik nach Bernburg verbracht und dort vergast.
Doch um mit einem Zitat des Psychotherapeuten Karl-Heinz Farni aus seiner Kolumne in der Märzausgabe der Emotion vom Mai 2007 zu schließen: „Wer ist hier eigentlich behindert? Ich möchte an dieser Stelle mal all jenen meine Hochachtung ausdrücken, die den Schritt wagen, sich wirklich kennenzulernen. Darunter sind manche(und das sind die mich berührendsten Klienten), die sich dafür geißeln, dass sie nicht mehr funktionieren, die sich für krank halten, weil sie bei „Harald Schmidt“…einen Kotzreiz spüren, weil sie weinen, wenn sie die „Tagesschau“ sehen…-mithin zu den wenigen Menschen gehören, die sich noch einen Rest Anstand, Gefühl und Instinkt aus ihrer Kindheit herübergerettet und bewahrt haben.“

Bild: Mahnmal auf dem Areal der Helios Kliniken

Text: Stefanie Rosin (Erschienden in der UZ Ausgabe vom 14.05.10)

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