Bekämpfung der Kinderarmut

Alle Parteien in M-V bekennen sich inzwischen dazu, etwas gegen Kinderarmut tun zu müssen. In M-V sind ca. 30 % der Kinder aktuell betroffen; nimmt man die hinzu, die nur zeitweise von Armut betroffen sind, betrifft dies sogar 40 % der Kinder. Die Folgen von Kinderarmut sind unbestritten. Arme Kinder sind ungesünder ernährt, treiben weniger Sport und erreichen geringere Bildungsabschlüsse, um nur einige Folgen zu nennen. Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt zudem fest, dass Kinderarmut erblich ist. Arme Kinder werden oft zu armen Erwachsenen. Die öffentlichen Ausgaben für Familien erreichen mit 1,9 % in der BRD nicht den EU-Durchschnitt von 2,1 %. Hinzu kommt, dass Förderung unüberschaubar angelegt ist: Steuerfreibeträge, Kindergeld, Bildungs- und Teilhabegesetz usw. – selbst Kommunen haben oft eigene Förderungsprogramme. Auch für Fachleute ist dies oft schwer zu überschauen. Oft versickern die Förderungen auch in Bürokratiekosten, schätzungsweise 30-40 % der Gelder beim Bildungs- und Teilhabegesetz.

Ab Juli 2019 wird das Kindergeld um 10 € erhöht, sodass für das 1. und 2. Kind 204 € gezahlt werden. Zusätzlich wird der Steuerfreibetrag von 7.428 € auf 7.620 € je Kind angehoben. Jedoch wird das Kindergeld mit Sozialhilfe und Hartz IV verrechnet. Zur Armutsbekämpfung taugt dies nicht. Was würde helfen?

1. eine Anlaufstelle für alle Leistungen
2. keine Verrechnung mit anderen Sozialleistungen
3. Geldleistungen statt Sachleistungen

Die finanziellen Mittel sind vorhanden. Statt steigender Rüstungskosten muss in Soziales investiert werden.

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