Verfassungsschutzreform: Fortgesetzte Angriffe auf die bürgerliche Demokratie

In der Debatte über die Umsetzung der bundesweiten „Verfassungsschutz“reform in Landesrecht profiliert sich Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier erneut als engagierter Fürsprecher der Außerkraftsetzung minimaler rechtsstaatlicher Normen.

Als Innenminister fühle er sich „besonders dazu verpflichtet, dem Schutzbedürfnis der Bevölkerung wirksam zu entsprechen und die Mittel zur Gefahrenerkennung nicht leichtfertig über Bord zu werfen“. Mit diesen Worten verteidigte Lorenz Caffier (CDU) die Absicht seines Ministeriums, am Einsatz geheimer Informanten aus der Neonazi-Szene durch den Landes„verfassungsschutz“ festzuhalten. Demgegenüber will etwa das Land Thüringen diese Praxis nicht aufrechterhalten, und auch im Landtag Mecklenburg-Vorpommern wird – seitens der oppositionellen Fraktionen der Grünen und der PDL – der Nutzen von V-Leuten dieser Art als „Mittel zur Gefahrenerkennung“ prinzipiell in Zweifel gezogen. Tatsächlich gehen auf das Konto dieser von Caffier als weiterhin unverzichtbar verteidigten Praxis der ‚Informationsbeschaffung‘ zahlreiche Fälle der Weigerung des selbsterklärten „Rechtsstaates“ BRD, teils schwerwiegende Straftaten bis hin zu Gewaltverbrechen zu ahnden.

Ungeachtet dessen will Caffier nun in das geplante Verfassungsgesetz Mecklenburg-Vorpommerns – „im Interesse einer erhöhten rechtsstaatlichen Verbindlichkeit“, versteht sich – Regelungen für den Einsatz von V-Leuten aufgenommen wissen. Dass es hier augenscheinlich um den Versuch geht, eine im Kern völlig rechtsstaatswidrige Praxis zu „legalisieren“, wird in drastischer Weise veranschaulicht durch die Stoßrichtung der „Reform“, wie sie sich Caffier vorstellt: Die Kompetenzen des „Verfassungsschutzes“ sollen im Hinblick auf den Einsatz von V-Leuten und verdeckten Mitarbeitern erheblich erweitert werden – auf Kosten der Normen jedes bürgerlichen Rechtsstaates, der sich seinem Selbstverständnis nach ja dadurch auszeichnet, dass alle Staatsgewalt prinzipiell allgemeinen Gesetzen unterworfen und somit jede Rechtsverletzung eines staatlichen Organs als solche zu ahnden ist. „Künftig soll gelten: Die ‚Schlapphüte‘ können zur Informationsbeschaffung gegen Gesetze verstoßen, selbst wenn ihre Straftaten – wie es im Gesetzentwurf heißt – ‚erheblich‘ sind.“ (NDR.de, 27.8.) Zudem soll durch das neue Gesetz dem „Verfassungsschutz“ ermöglicht werden, im Notfall selbst Schwerkriminelle als V-Leute „legal“ anzuwerben, sofern es sich nicht gerade um Mörder oder Totschläger handelt.

Gerade in Anbetracht der offenkundigen Verstrickung von „Verfassungsschutz“behörden bei der Verschleierung der rassistischen Morde des sog. „Nationalsozialistischen Untergrundes“ (NSU) muss das dreiste Vorgehen des Innenministers (und der ihn stützenden rot-schwarzen Landesregierung) als ausgesprochen alarmierend erscheinen.

Die DKP Mecklenburg-Vorpommern verurteilt die antidemokratischen Bestrebungen, die Kompetenzen des „Verfassungsschutzes“ noch zu erweitern, anstatt die Beteiligung dieser Struktur an neofaschistischen Umtrieben konsequent zu ermitteln und zu ahnden. Wir halten daran fest, dass eine Liquidation des „Verfassungsschutzes“ unabdingbar ist für die Verteidigung eines Minimums bürgerlicher Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Und wir werden, im Zusammengehen mit allen anderen Antifaschisten, weiterhin für ein würdiges öffentliches Gedenken des 2004 in Rostock durch die Nazi-Banditen des NSU ermordeten Mehmet Turgut eintreten.

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