Unsere Vermieter: Wohnungsgenossenschaften

Alle sieben Rostocker Genossenschaften zusammen reichen mit 27 % des Wohnungsbestandes knapp an die WIRO heran. Sie sind somit sehr bedeutsame Vermieter in Rostock. Zu ihnen zählen folgende.

Alter, Mitglieder, Wohnungen
Die Wohnungsgenossenschaft „Schifffahrt-Hafen“, 1954 gegründet, mit über 10.500 Mitgliedern und knapp 10.000 Wohnungen.
Die Wohnungsgenossenschaft „Union Rostock“, ehemals Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft „Union“, 1954 gegründet, mit 10.000 Mitgliedern und 10.000 Wohnungen.
Die Wohnungsgenossenschaft „Warnow“, ehemals Arbeiterwohnungsgenossenschaft „Warnowwerft Warnemünde“, 1954 gegründet, mit knapp 4.000 Mitgliedern und über 3.500 Wohnungen.
Die Wohnungsgenossenschaft „Marienehe“, ehemals Arbeiterwohnungsgenossenschaft „Fischkombinat“, 1954 gegründet, mit über 3.200 Mitgliedern und knapp 3.000 Wohnungen.
Die Baugenossenschaft „Neptun“, ehemals Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft „Neptun“, 1954 gegründet, mit über 2.700 Mitgliedern und ca. 2.600 Wohnungen.
Die Wohnungsgenossenschaft „Rostock Süd“, 1960 gegründet, mit über 2.100 Wohnungen.
Die „Neue Rostocker“ Wohnungsgenossenschaft, 1996 gegründet, mit über 1.600 Wohnungen.

Erbe der Arbeiter- und Bauernrepublik
Damit ist „Schifffahrt-Hafen“ die mitgliederstärkste von ihnen, und die „Neue Rostocker“ die kleinste Genossenschaft. Die Rechtsform wurde nach der sogenannten Wende angepasst, und die Namen wurden teilweise geändert. Dennoch fällt auf, dass alle Genossenschaften aus DDR-Großbetrieben und -projekten hervorgegangen sind. Mit Ausnahme der „Neuen Rostocker“, doch diese startete mit Wohnungsbeständen der BG Neptun und erweiterte sich mit Beständen aus der WG Schifffahrt-Hafen Ende der Neunziger. Kann also auch indirekt auf diesen Ursprung zurückblicken. Die WG Warnow ist die älteste und gilt als erste AWG der DDR.

Baupraxis
Im Wohnungsbericht 2015 der Hansestadt Rostock heißt es: „Der Zweck einer Wohnungsgenossenschaft ist vorrangig die Förderung der Mitglieder, indem eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung gewährleistet wird. Hierfür wird der Wohnungsbestand entsprechend den Bedürfnissen der Mitglieder angepasst und verwaltet. Wohnungsgenossenschaften sind ein wichtiger wohnungspolitischer Marktakteur. Sie erhalten und schaffen bezahlbaren Wohnraum.“ Tatsächlich bieten Genossenschaften etliche Vorteile, allerdings lediglich für ihre Mitglieder.

Die Praxis zeigt, für die nötigen Großbauprojekte fehlt die finanzielle Kraft. Bündeln die Wohnungsgenossenschaft ihre Kräfte, wie aktuell in der Arbeitsgemeinschaft „Groter Pohl“, sind Quartiere für 2.000 Mieter anscheinend realisierbar. Dies ist allerdings bisher einmalig und nicht kritiklos geschehen. Der geplante Anteil an Wohnungen für niedrigere Einkommen ist gering, und an Studenten wurde trotz der Uninähe zunächst gar nicht gedacht.

Bedauerlicherweise haben Toplagen auch für die WGs offensichtlich Vorrang. Von (sozialem) Wohnungsbau in ernstzunehmenden Dimensionen ist keine Rede. Die Genossenschaften agieren letztlich marktwirtschaftlich. Ein nennenswerter Zuwachs an genossenschaftlichen Wohnungsbeständen ist ohne massive Förderung von staatlicher Seite nicht denkbar. Da kann auch gleich in kommunaler Hand gebaut werden.

Besser als Privat
Privatwirtschaftlichen Vermietern sind die WGs dennoch vorzuziehen. Die Satzung der WG Schifffahrt-Hafen beispielsweise formuliert eine soziale Vergabepraxis. Beachtung finden unter anderem gesundheitliche Aspekte und die Haushaltsgröße (Familiengerecht) der Wohnungssuchenden. Die gewachsenen Wohnstrukturen sollen unter sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Gesichtspunkten erhalten werden. Die WG Schifffahrt-Hafen richtet sich vorrangig an Studenten, Familien, Senioren und Singles mit kleineren und mittleren Einkommen. Außerdem will sie Arbeitsplätze sichern. So der Anspruch an sich selbst.
Das Leitbild sagt langfristig bezahlbare Mieten zu. Diese müssen unter der ortsüblichen Vergleichsmiete bleiben, heizen die Preisaufwärtsspirale also zumindest nicht stark an. Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden gewählt, Vorstandsmitglieder können ausgeschlossen werden. Vorstandsmitglieder werden als Gesamtschuldner herangezogen, sollten sie der Satzung zuwider handeln. Es besteht ein Auskunfts- und Antragsrecht der gewählten Mitbestimmungsorgane. Das Auskunftsrecht umfasst ausdrücklich auch die Bilanzen. Über die Verwendung von Überschüssen entscheidet die Vertreterversammlung.

Gewinne werden an die Mitglieder der Genossenschaft ausgezahlt, oder es werden Rücklagen gebildet. Es fließen also keine Profite an einzelne Privatpersonen ab. Die Mieter sind durch ihre Genossenschaftsanteile sozusagen ihre eigenen Vermieter. Um Mitglied zu werden, müssen vier Geschäftsanteile zu je 150 € übernommen werden. Auf diese 600 € beschränkt sich auch die Haftung, sollte die WG insolvent werden. Bei der derzeitigen Wohnungsmarktentwicklung ist dies nahezu undenkbar.

Ähnliches gilt bei allen Genossenschaften. Zwar schützt das Prinzip „Mitglied gleich Mieter“ jeden, der drin ist, aber es kommt eben längst nicht jeder rein. Die ohnehin geringe Leerstandsquote in Rostock ist bei den Genossenschaften besonders niedrig. Bei der WG Warnow sank sie 2018 auf 0,11%. Da kann glücklich sein, wer reinkommt.

Fazit

Zunächst ist festzuhalten, dass die Genossenschaftsmitglieder und letztlich alle Rostocker Mieter gut damit beraten sind, die sieben Wohnungsgenossenschaften politisch zu schützen und zu stärken.
Die WGs sind privaten Vermietern schon aus finanziellen Erwägungen vorzuziehen, aber auch die Serviceleistungen sind im Allgemeinen besser. Entscheidender Unterschied zu privatwirtschaftlichen Großvermietern sind allerdings die Mitbestimmungsmöglichkeiten in finanziellen Kernbelangen.
Die Genossenschaften leisten einen wertvollen Beitrag. Um soziale Verantwortung für die gesamte Stadt zu übernehmen, fehlt allerdings das notwendige Kapital.

Wir sagen: Wohnungsgenossenschaften vor Privatwirtschaft – WGs politisch stärken!

Newsletter abonnieren!

Kommentare sind geschlossen.