Armut konkret: Was passiert ohne kostenlose Schulverpflegung?

Familie D. aus Bad Doberan hat zwei Kinder welche die gleiche Schule besuchen. Für die beiden wurde das monatliche Essensgeld für Frühstück und Mittag oft zu spät, manchmal gar nicht gezahlt.

Die Brotdosen des Jungen und des Mädchens sind dann meistens gefüllt mit jeweils zwei Scheiben Toastbrot mit Wurst, dazu ein Joghurt. Alles wird ungekühlt im Ranzen von den beiden mitgebracht. Das Personal ist gezwungen, die Reste des Frühstückpakets zum Mittag anzubieten oder auf Reste der Schulspeisung zu hoffen, auch wenn dies eigentlich nicht erlaubt ist. Nicht immer reicht das Essen, selten ist es warm und noch seltener gesund. Es kam schon vor, dass die Kinder ganz ohne Mahlzeit in der Schule erschienen.
Die Schule kann solche Dinge dem Jugendamt melden, damit ist aber längst keine Abhilfe greifbar.

Zwar wurde mit dem „Starke-Familien-Gesetz“ die Eigenbeteiligung von einem Euro pro Mahlzeit abgeschafft und somit eine Versorgung auf dem Niveau der Nicht-Empfangsberechtigten ermöglicht. Es bleibt allerdings die Hürde der Antragsstellung. Diese ist zu oft mit Scham und einer abschreckenden Bürokratie verbunden. Lehrerinnen, welche versuchten für Kinder ihrer Klasse Anträge zu stellen, berichten, von Seiten der Ämter harsch abgewürgt worden zu seinen. Sie wären nicht berechtigt. Dadurch werden die vorhanden Gelder nicht abgerufen.

Wir sagen: Kinderarmut hat eine denkbar simple Ursache: arme Eltern. Damit die Lütten unabhängig vom Elternhaus eine ausreichende und gesunde Ernährung bekommen, muss eine staatlich finanzierte Schulverpflegung für alle Kinder her!

 

Eine Übersicht zu den Gesetzesänderungen hat Widerspruch e. V. zusammengestellt.

Newsletter abonnieren!

Kommentare sind geschlossen.