Verschärfte Kampfbedingungen für AntifaschistInnen im Nordosten

Auswirkungen des gescheiterten NPD Verbots am Beispiel der lokalen Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern

In kaum einem anderen Bundesland hat die NPD so viel Einfluss wie in Mecklenburg-Vorpommern. Bis September 2016 stellte die neofaschistische Partei fünf Landtagsmitglieder. Bei den letzten Wahlen verfehlte sie mit 3 Prozent zwar den Wiedereinzug, übrig bleiben aber 26 Mandate in Kreistagen, Städte- und Gemeindevertretungen. Ganze Landstriche und Dörfer, wie das bundesweit bekannt gewordene Jamel, stehen unter dem Einfluss der Faschisten.

Dieser Einfluss hätte am 17. Januar vom Bundesverfassungsgericht zurück gedrängt werden können, doch die Chance dazu wurde erneut vertan. Die Karlsruher Richter stellten zwar fest, dass die NPD verfassungsfeindlich und eine Wesensverwandtschaft der Partei mit der NSDAP gegeben ist, für ein Verbot sei sie aber zu unbedeutend. Doch besonders im ländlichen Raum trifft das nicht zu. Die NPD dient weiterhin als richtungsweisende und organisatorische Stütze für die örtlichen Nazistrukturen. Sie ist bis weit hinein in die militanten Kameradschaftsstrukturen vernetzt und bietet mit dem „Thinghaus“ in Grevesmühlen einen Treffpunkt für Faschisten aus gesamt Deutschland.

Besonders in Güstrow sind Mitglieder der NPD und der JN sehr aktiv, wenn es um gewaltsame Aktionen gegen Flüchtlinge und AntifaschistInnen geht. Angriffe auf Integrationsfeste, Geflüchtete, Flüchtlingsunterkünfte und AntifaschistInnen sind in der Stadt keine Seltenheit. Der ehemalige NPD -Stadtvertreter Nils M. gilt als einer der zentralen Akteure im Güstrower Raum. Im Verbotsantrag gegen die NPD findet sein Name mehrfach Erwähnung. Sein Ausstieg aus der NPD im Frühjahr 2016 ist wohl nur taktischen Gründen geschuldet- die NPD wollte sich kurz vor den Landtagswahlen eines Kleinkriminellen entledigen. Sein Aktivismus für die Partei ist seitdem jedoch ungebrochen.

Vorbestrafte Hardliner wie Udo Pastörs, Stefan Köster oder Andreas Theißen dürften sich durch das Urteil des BVerfG bestätigt fühlen. Stellt das Urteil doch eindeutig klar: in der BRD ist Platz für ihre faschistische Partei, die sich neben Mitgliedsbeiträgen und Spenden auch durch staatliche Gelder finanziert. In Mecklenburg-Vorpommern sind das über 20.000 Euro für das Jahr 2017.

Durch das schwebende Verbotsverfahren verhielt sich die NPD in den letzten Monaten eher zurückhaltend. Ein aggressiver Straßenwahlkampf blieb größtenteils aus,. Mit dieser Zurückhaltung dürfte nun Schluss sein.

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